Teilnahmebedingungen 2026

  1. Mountainfilm Graz dient der Förderung und Entwicklung der Filmkultur des Berg-, Abenteuer- und Naturfilmes. Die thematischen und künstlerisch kreativen Komponenten stehen dabei im Vordergrund. Durch öffentliche Vorführungen und durch ein Rahmenprogramm soll dieses Filmgenre einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Es unterstützt Filmschaffende ihre Produktionen der Öffentlichkeit und einem interessierten Fachpublikum zu präsentieren. Die zum Bewerb durch eine Auswahlkommission zugelassenen Filmwerke werden von einer internationalen Jury bewertet. Diese vergibt als Hauptpreis den „Grand Prix Graz“, vier Preise zu den ausgeschriebenen Kategorien, sowie einen Preis für den besten österreichischen Film.
  2. Teilnahmeberechtigt sind eingetragene Filmproduktionsunternehmen, Fernsehanstalten, professionelle Filmschaffende wie Kameramänner/-frauen, Regisseure/innen und Drehbuchautoren/innen, sowie Studierende öffentlicher Ausbildungsstätten für Filmschaffende (z.B. Hochschulen).
  3. Zum Festivalwettbewerb werden Filme, die nicht älter als 3 Jahre sind (d.h. nach Juni 2023 fertig gestellt wurden), in den folgenden Kategorien zugelassen:

    Kategorie A – Alpinismus & Expeditionen
    Filme über Unternehmungen mit explorativem Charakter in Naturräumen abseits der Zivilisation.

    Kategorie S – Sport in Berg- & Naturräumen
    Filme, bei denen die sportliche Leistung in Auseinandersetzung mit dem natürlichen Umfeld sowie die Beweggründe der Akteure im Mittelpunkt stehen.

    Kategorie N – Natur & Umwelt
    Filme, die sich mit der Erhaltung der Umwelt und der Darstellung der Natur mit all ihren Lebewesen in freier Wildbahn auseinandersetzen.

    Kategorie M – Menschen & Kulturen
    Beiträge, die sich mit ethnologischen Themen und schützenswerten Kulturen in ihrem Lebensumfeld befassen.

  4. Jeder Film kann nur einmal zu Mountainfilm Graz eingereicht werden.
  5. Ausgeschriebene Preise:

    „Grand Prix Graz“
    Die Trophäe für den Hauptpreis wird zusammen mit einem Preisgeld von € 4.000,– an den besten Film aller zum Bewerb zugelassenen Beiträge verliehen.

    Kategoriepreise – „Kamera Alpin in Gold“
    Die Trophäen „Kamera Alpin in Gold“ werden für den jeweils besten Film der ausgeschriebenen Kategorien A, S, N und M mit einem Geldbetrag von € 2.000,– vergeben.

    Bester österreichischer Film – „Kamera Alpin Austria“
    Der Preis für den besten Film im Bewerb mit österreichischer Regie und/oder Produktion wird mit einer Trophäe und einem Geldbetrag von € 2.000,– vergeben. Dieser Preis kann gegebenenfalls auch zusätzlich zu einer „Kamera Alpin in Gold“ oder dem „Grand Prix Graz“ verliehen werden.

    Bester Nachwuchs-Film – „Dachstein – Best Newcomer Award“
    Die Teilnahme als Newcomer ist für Regisseur_innen und Produzent_innen zusätzlich zum allgemeinen Wettbewerb unter folgenden Bedingungen möglich: Alter maximal 27 Jahre. Ausbildung an einer Filmhochschule oder eine adäquate filmische Ausbildung. Dieser Preis wird zusammen mit einer Trophäe und einem Preisgeld von € 1.000,– vergeben.

    Die Preise werden nur an RegisseurInnen oder ProduzentInnen des jeweiligen Filmes vergeben.

  6. Anmeldung / Einreichtermine:
    Die Einreichung der/des einzureichenden Filme(s) erfolgt durch die Online-Anmeldung jedes einzelnen Filmtitels auf www.mountainfilm.com, zusammen mit der Übermittlung eines Online-Screeners als Download oder Streaming-Link (Vimeo, Dropbox oder Youtube) zur Voransicht. Hierbei bitten wir um Übermittlung des Passworts. Falls eine synchronisierte Fassung in deutscher Sprache vorhanden ist, ersuchen wir diese vorrangig zu übermitteln. Dieses Ansichtsmaterial verbleibt zur Dokumentation im Archiv des Festivals.

    Dazu sind eine kurze Inhaltsangabe (max. 800 Zeichen) und vier Bilder von Filmszenen in digitaler Form (mind. in 300 dpi Auflösung) einzureichen. Bitte geben Sie bei den Bildern (bzw. in einem zusätzlichen Text-Dokument) unbedingt die Fotocredits an. Bitte übermitteln Sie uns auch Trailer des eingereichten Films, sofern vorhanden.

    Wenn vorhanden, bitten wir bei nicht-deutschsprachigen Filmen um Übermittlung von Untertiteln in Deutsch oder Englisch. Diese sollen (in der Voransichtsversion) vorzugsweise bereits in die Filmdatei integriert sein, ansonsten ist auch eine separate Übermittlung per Email möglich.

    Sofern vorhanden bitten wir auch um Übermittlung diverser Presse-Unterlagen.

    Anmeldeschluss: Montag, 06. Juli 2026

  7. Eine Auswahlkommission beurteilt die eingereichten Werke auf ihre Inhalte und deren technische Qualität und wählt jene Beiträge aus, die der internationalen Jury zur Bewertung vorgeführt werden. Die Kommission/Jury hat das Recht Kategoriezuordnungen zu ändern. Entscheidungen der Kommission sowie jene der Jury sind endgültig und können rechtlich nicht beeinsprucht werden.
  8. Die Entscheidung der Auswahlkommission über die eingereichten Beiträge wird jedem Teilnehmer bis September 2026 mitgeteilt.
  9. Vorführ-Formate:
    Die für die Festivalvorführung zu übermittelnden Filme werden im Falle einer Wettbewerbszulassung in folgenden Formaten angenommen:

    Digitale Formate:
    Bevorzugt wird die Übermittlung im Format h264 mit einer Auflösung von mind. 1920×1080 (FullHD) und einer Bitrate größer 20 Mbit/Sek. Maximale Dateigröße 50 GB.

    Die Medien der Übermittlung können sein:
    Download von filemail.com, vimeo, Dropbox, Google Drive, Youtube oder swisstransfer. Auch eine postalische Sendung per USB-Stick oder mobiler Festplatte (HDD) ist möglich.

    ACHTUNG: In der Vorführversion dürfen keine Logos von Sendern oder Wasserzeichen der Filmproduktion eingeblendet sein!

  10. Übermittlung des Vorführmaterials:
    Die Vorführmedien sind für die Jurybewertung und für die Publikumspräsentationen bis spätestens 1. Oktober 2026 dem Festivalbüro zu übermitteln. Bitte teilen Sie uns mit, wann und wie die Filmsendung abgeschickt wurde, und bitte geben Sie die Nummer der Sendung bekannt (Trackingnummer, airwaybill, etc.). Versandkosten nach Graz werden von den Teilnehmenden übernommen, die Kosten der Rücksendung werden vom Festival getragen.
  11. Das Festival sichert eine professionelle Behandlung des eingesandten Materials zu, leistet aber bei Beschädigungen keine Schadensersatzleistungen, die über den Rohmaterialwert hinausgehen.
  12. Der/die Teilnehmer/in berechtigt Mountainfilm Graz (Robert Schauer Filmproduktion GmbH) Text-, Bild-, und Filmausschnitte zur Bewerbung des Festivalprogrammes zu reproduzieren und zu veröffentlichen und erteilt die Zustimmung zur Veröffentlichung seines/ihres Namens in diesem Zusammenhang. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in einer separaten Datenschutzerklärung.
  13. Von jedem Film, der am Festival öffentlich vorgeführt wird, wird ein Trailer/Teaser auf die Webseite www.mountainfilm.com gestellt. Falls der Teilnehmer keinen eigenen Trailer übermittelt, behält sich das Festival das Recht vor, selbst Filmausschnitte auszuwählen und auf www.mountainfilm.com zu stellen.
  14. Der Einreicher/die Einreicherin ist im Besitz der Berechtigung den gegenständlichen Filmtitel zum Wettbewerb „Mountainfilm Graz 2026“ einzureichen und verfügt ebenso über die entsprechenden Aufführungsrechte und die Veröffentlichungsrechte an gesendeten Bildern. Das Festival kann in Bezug auf das eingesandte Filmwerk in keiner Weise für Anfechtungen oder Streitigkeiten mit Dritten durch den Teilnehmer verantwortlich gemacht werden.
  15. Für die Einreichung zum Wettbewerb fallen keinerlei Gebühren an. Die in den Wettbewerb um den „Grand Prix Graz“ aufgenommenen Filme werden im Rahmen des Festivals in Graz öffentlich vorgeführt, wobei dem Festival keine Vorführgebühren verrechnet werden können. Der/die Teilnehmer/in berechtigt Mountainfilm Graz (Robert Schauer Filmproduktion GmbH) dazu, den am Festival gezeigten Film auch im Rahmen einer Mountainfilm Graz Filmtour, die nach dem Festival organisiert werden kann, aufzuführen.
  16. Mit der Zulassung zum Bewerb durch die Auswahlkommission des Festivals erhält EIN Mitglied des Filmteams/oder ein/e Repräsentant/in eine Einladung zum Festival. Für diese Person werden die Hotelkosten für eine Nacht (bei Buchung über das Festivalbüro) inklusive VIP-Karte und Einladungen für offizielle Anlässe von der Festivalleitung übernommen. Die Reisekosten und sonstige Kosten werden nicht vom Festival gedeckt.
  17. Zusätzlich können nach Ermessen der Festivalleitung auch Filme, die nicht in den Wettbewerb aufgenommen wurden, außer Konkurrenz im Rahmen des Festivals öffentlich vorgeführt werden. Ein Mitglied des Filmteams erhält eine Festival-VIP-Karte und Einladungen für offizielle Anlässe. Hotel-, Reisekosten und sonstige Kosten werden NICHT vom Festival übernommen.
  18. Gewinner/innen eines Festivalpreises („Grand Prix Graz“, „Kamera Alpin in Gold“ oder „Kamera Alpin Austria“) werden zur Preisverleihung eingeladen, wobei Reise- und Hotelkosten für ein Mitglied des Filmteams von der Festivalleitung übernommen werden.
  19. Die Anerkennung der Festivalbestimmungen ist für die Teilnahme am Wettbewerb bindend.

Die Festivalleitung
Graz, im Mai 2026

Mountainfilm Graz 2026
17.–21. November 2026

Robert Schauer Filmproduktion GmbH
Am Klammbach 1a, 8044 Graz/Austria
Tel.: +43 316 814223
Mail: mountainfilm@mountainfilm.com
Web: www.mountainfilm.com

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